Interest Rates, not the Money Supply

In this paper, we show that the case law on the legality of bond purchases by Eurosystem central banks is based in part on the economic theory of monetarism and, in particular, on a 1981 paper by Thomas Sargent and Neil Wallace (“Some Unpleasant Monetarist Arithmetic”). But monetarism, already controversial in the 1970s and 1980s, is now outdated. The assumptions on which Sargent and Wallance built their argument were already partly inaccurate then; today it is generally accepted that they do not apply in reality. This scientific progress should be taken into account in the interpretation.
We therefore develop in this paper an updated, “non-monetarist interpretation” of Article 123 TFEU.

“Gesunde öffentliche Finanzen” im Europarecht

Die Gesundheit der öffentlichen Finanzen ist ein zentraler Begriff der Wirtschafts- und Währungsunion.
Sie ist dort als „richtungsweisender Grundsatz“ für die Europäische Union und ihre
Mitgliedstaaten vorgegeben. Das Bundesverfassungsgericht erinnert seit seinem Maastricht-Urteil
regelmäßig daran, dass die „Stabilitätsgemeinschaft“ „Grund und Gegenstand des deutschen
Zustimmungsgesetzes“ ist.

In unserem Papier gehen wir der Frage nach, was in den europäischen Verträgen mit „gesunden
öffentlichen Finanzen“ dann eigentlich gemeint ist.
Wir entwickeln daher in diesem Papier eine aktualisierte, „nicht-monetaristische Auslegung“ des Artikels 123 AEUV.

Sondergeldbrief: Zinsen statt Geldmenge – Monetarismus in der Europa-Rechtsprechung?

In den vergangenen Monaten haben wir in einem Geldbrief, einem vertiefenden Fachtext und nicht zuletzt in unserem allerersten Comic den Übergang der geldpolitischen Implementierung von Geldmengensteuerung hin zu Zinssteuerung aufgearbeitet. Und sicherlich haben Sie sich bei der Lektüre gedacht: „Wow, das ändert alles. Aber was folgt daraus konkret?“
Kein Sorge: Sie sind mit dieser Frage nicht allein. In unserem heutigen Geldbrief besprechen wir die juristischen Folgen dieses Wandels: die Konsequenzen dafür, was die Zentralbanken rechtlich dürfen und was nicht.

Zinsen statt Geldmenge

In diesem Papier zeigen wir, dass die Rechtsprechung über die Rechtmäßigkeit von Anleihekäufen durch die Zentralbanken des Eurosystems in Teilen auf der volkswirtschaftlichen Theorie des Monetarismus basiert und insbesondere auf einem Aufsatz von Thomas Sargent und Neil Wallace aus dem Jahr 1981 („Some Unpleasant Monetarist Arithmetic”). Doch der Monetarismus, schon in den 1970er- und 1980er-Jahren kontrovers, ist heute überholt. Die Annahmen, auf denen Sargent und Wallance ihr Argument aufbauen, waren bereits damals teils ungenau; heute ist allgemein anerkannt, dass sie in der Realität nicht zutreffen. Diesem wissenschaftlichen Fortschritt sollte im Rahmen der Auslegung Rechnung getragen werden.
Wir entwickeln daher in diesem Papier eine aktualisierte, „nicht-monetaristische Auslegung“ des Artikels 123 AEUV.

Rechtliche Fragen rund um einen Transmission Protection Mechanism: FAQ

Am heutigen Donnerstag (21. Juli 2022) trifft sich das oberste Entscheidungsgremium des Eurosystems, der EZB-Rat, um über eine Zinserhöhung und einen möglichen Einsatz eines sogenannten Anti-Fragmentierungstools (AFT) zu entscheiden. Mit einem AFT könnte das Eurosystem dafür sorgen, dass die Zinsen für Staatsanleihen in der Eurozone nicht zu stark auseinander laufen (s. dazu unseren Geldbrief #24 vom 07.07.). Schon zur Hochphase der Eurokrise hatte das Eurosystem ein letztlich nie eingesetztes Programm (Outright Monetary Transactions, OMT) angekündigt, das ebenfalls dafür sorgen sollte, dass Zinsen nicht zu stark voneinander abweichen. Das OMT zog bereits einige Klagen auf sich, bei welchen die Kläger argumentierten, das Eurosystem würde sein Mandat überreizen und rechtswidrig handeln. Auch gegen den für heute erwarteten Transmission Protection Mechanism (das wird nach Presseberichten der Name des AFT sein) ist erneut mit Klagen zu rechnen. Wir haben daher ein FAQ über die wesentlichen rechtlichen Fragen zusammengestellt, die im Kontext eines AFT aufgeworfen werden.