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27. November 2023
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Felix Heilmann

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Können Einsparvorschläge strukturelle Lücken nach dem KTF-Urteil schließen?

1 min Lesezeit

Felix Heilmann, Philippa Sigl-Glöckner

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Mit dem BVerfG-Urteil vom 15. November 2023 stellen sich grundsätzliche Fragen zur Finanzierung struktureller Mehrbedarfe für die Bewältigung außergewöhnlicher historischer Aufgaben. Ist es möglich, diese durch Einsparungen zu finanzieren?

Hier versuchen wir eine erste Annäherung an diese komplexe Frage. Aufgrund der Vielzahl an Faktoren und den andauernden Unsicherheiten kann jede Antwort nur vorläufig sein. Unser Zwischenergebnis zeigt aber deutlich, wie groß die Lücke zwischen Einsparvorschlägen und identifizierten strukturellen Mehrbedarfen ist.

Die Gegenüberstellung basiert auf Vorschlägen von Jens Spahn MdB vom 22.11.2023, die die konkretesten Vorschläge zur Gegenfinanzierung von Investitionslücken aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion darstellen, die wir finden konnten.

Gleichzeitig belaufen sich die dargestellten notwendigen strukturellen Mehrausgaben im Vergleich zu 2019 zwischen 70 und 80 Mrd. Euro pro Jahr, je nachdem, wie Bahninvestitionen finanziert werden. Davon entfallen knapp 60 Mrd. Euro auf den KTF. Strukturelle Mehreinnahmen aus CO2-Bepreisung und dem EU-Emissionshandel ETS betragen knapp 20 Mrd. Euro (bzw. etwas weniger, da 2019 bereits 3,2 Mrd. Euro aus der ETS-Bepreisung eingenommen wurde).

Somit verbleibt konservativ geschätzt eine strukturelle Lücke von ca. 50 Mrd. Euro vor Erschöpfung des Sondervermögens der Bundeswehr. Die Abbildung illustriert diesen Vergleich, basierend auf dem Haushaltsplan für den KTF aus dem August 2023 sowie weiteren Maßnahmen, deren Finanzierung in Folge des Urteils gefährdet ist.

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