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Die Debatte um die Schuldenbremse dreht sich zumeist um die Möglichkeit einer Grundgesetzänderung. Dabei ist ein wesentlicher Teil der Schuldenbremse, die Konjunkturkomponente, einfachgesetzlich definiert. Sie soll Defizitbeschränkung mit antizyklischer Fiskalpolitik vereinen und bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung die finanziellen Spielräume vergrößern, beziehungsweise einschränken.
Bei genauerer Betrachtung besteht hier der dringendste Reformbedarf: Die Konjunkturkomponente in ihrer heutigen Ausgestaltung berücksichtigt nicht den neuesten Stand der Wissenschaft, schafft demokratisch fragwürdigen Ermessensspielraum und steht langfristig tragfähigen öffentlichen Finanzen im Weg. Auch wenn diese Probleme im Rahmen der Schuldenbremse nie gänzlich adressiert werden können, so gibt es doch pragmatische Reformen, die wesentlich dazu beitragen würden, die Finanzpolitik zukunftsfähiger aufzustellen. Wir machen einen konkreten Reformvorschlag, der sowohl helfen würde, nach Corona die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen, als auch ihre Auslastungsgrenzen im Auge zu behalten.
Im Rahmen unseres Fiskalprojektswerden wir ein Konzept für eine zielorientierte Fiskalpolitik entwickeln, die allen dient. Konkret geht es um eine einfachgesetzliche Reform der Schuldenbremse, die nachhaltige Investitionen ermöglicht. Unser fiskalpolitisches Ziel heißt Vollbeschäftigung. Im Laufe der kommenden Monate werden an dieser Stelle Paper mit konkreten Reformvorschlägen zu finden sein. Um über unsere Veröffentlichungen auf dem Laufenden zu bleiben, abonniert gerne unserenNewsletter.